Einblicke Weblog

Oktober 17, 2008

Online-Banking, Ebay, Identitätsklau und wie bekomme ich mein Geld zurück?

  Hier noch mal ein paar Erläuterungen zum Online Banking

Wenn Sie eine Überweisung per Online-Banking tätigen und dabei eine falsche Kontonummer angeben, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung des fehlgeleiteten Betrages. Denn im beleglosen Online-Überweisungsverkehr muss die Empfängerbank keinen Abgleich zwischen der Kontonummer und dem Namen des gewünschten Empfängers vornehmen, stellte das Amtsgericht München klar.

In einem solchen Fall sei die Empfängerbank vielmehr berechtigt, die ihr von der überweisenden Bank übermittelten Daten ausschließlich aufgrund der Kontonummer auszuführen. Die Benutzung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs mit all seinen Vorteilen beinhalte auch den Verzicht auf einen solchen Abgleich (Az.: 222 C 5471/07), so das Urteil des Gerichts.

 

Vorsicht und rasches Handeln

Zumal immer mehr Kunden ihre Überweisungen entweder per Internet oder über die Selbstbedienungs-Terminals erledigen, die in den Foyers der Bankfilialen stehen.


Online-Kunden sollten daher besonders sorgfältig sein”. Wer seinen Fehler bemerkt, zum Beispiel beim nachträglichen Check der Überweisungsbestätigung am Bildschirm, sollte möglichst rasch handeln” und umgehend seine Bank anrufen”. Solange das Geld noch nicht auf dem Konto des Kunden gutgeschrieben ist, kann der Kunde die Überweisung stornieren. Wird das Geld also innerhalb eines Instituts von Konto zu Konto überwiesen, kann das Zeitfenster sehr kurz sein. Geht es auf zu einem anderen Institut, bleibt etwas mehr Zeit

Beim  BGH Urteil v. 15.11.2005 ist die Entscheidung eine andere

Geschützt sind Verbraucher auch bei einer Online-Überweisung oder bei Überweisungen am Bankterminal. Geht das Geld an den falschen Empfänger, weil die Bank sich nur nach der Kontonummer richtet und nicht den Namen des Begünstigten beachtet, steht sie ebenfalls in der Haftung. Denn auch hier muss die Bank Kontonummer und Name abgleichen (BGH-Urteil v. 15.11.2005, Az: XI ZR 265/04).

Beim Online Banking werden die Überweisungen mittlerweile so schnell bearbeitet, dass eine „Gegenweisung“ fast immer zu spät kommt. Bei der papiergebundenen Überweisung stehen die Aussichten auf eine Rückbuchung etwas besser. Da die Banken per Gesetz den Betrag innerhalb von drei Bankarbeitstagen (der Tag des Auftrags zählt nicht mit) dem Empfänger gutschreiben müssen, hat eine Reklamation am Tag der Überweisungsabgabe noch gute Chancen. Bei einer Überweisung innerhalb derselben Bank ist die rechtzeitige Rückbuchung schon schwieriger. Hier müssen die Banken mehr Tempo machen und den Geldtransfer in nur ein bis zwei Tagen abwickeln. Lediglich bei einer Überweisung ins EU-Ausland lassen sich die Banken etwas mehr Zeit – bis zu fünf Tage sind erlaubt. Trotzdem sollten sich betroffene Kunden sputen und fehlerhafte Aufträge so früh wie möglich stornieren.

 

Online Banking: Konto-Nummer richtig? (Beleg gebundene Überweisung = der Überweisungsträger in Papierform)


Bei schriftlichen, Beleg gebundenen Überweisungen müssen Sparkassen und Banken prüfen, ob Kontonummer und Empfängername überein stimmen. Stellen sie dabei Abweichungen fest, wird das Geld so lange auf einem Zwischenkonto geparkt, bis der Auftraggeber seinen Fehler korrigiert.

Das gilt aber nicht für Online-Überweisungen: Da muss der Kunde Kontonummer und Bankleitzahl selbst kontrollieren, entschied das Landgericht Berlin. Landet die Summe – wie im Urteilsfall – aus Versehen bei einer fremden Person, muss der Onliner selbst zusehen, wie er sie zurück erhält. Die Pflicht zum Vergleich von Name und Konto gilt, so die Richter, auch bei Überweisungen am Terminal (Az 57 S 116/00).

Ja, da fragen wir uns doch, was unterscheidet das Terminal in der Bank von unserem PC zu Hause?

Was aber, wenn Sie die Daten den Zahlungsempfänger und die Bankverbindung von z. B. Ebay genannt bekommen. Wie ist hier die Rechtsprechung? Sie als Käufer verlassen sich auf die Richtigkeit der Daten und das diese auch von Ebay geprüft sind. Im Sinne von 3 – 2 – 1 – Deins! Aber leider trifft das nicht immer zu. Bei der Häufigkeit der gehackten Accounts oder auch der Account die durch Identitätsklau bei Ebay eröffnet wurden, bekommen sie als Käufer immer eine Bankverbindung die mit dem angegebenen Zahlungsempfänger nichts zu tun hat.

Gerade in diesem Fall wäre es wichtig das das Online-Banking Urteil gekippt wird und die Banken alle wieder abgleichen müssen. Weil, wie im vorgenannten Fall, sie als Käufer normalerweise keine Möglichkeit haben die Daten auf Korrektheit zu prüfen.

Sagen Sie es weiter und helfen Sie, sich und andere zu schützen.

Ich danke Ihnen von Herzen.

Das ist keine Rechtsberatung sondern soll nur denjenigen helfen die betrogen wurden und vielleicht hilft es auch weitere Betrügereien zu vermeiden.

 Falls Sie weitere Informationen oder Hilfe brauchen, können Sie über die Kommentar-Funktion Kontakt aufnehmen.

 

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